„iFone“ oder „iPhone“ das ist hier die Frage. Da sich die Namen sehr ähnlich sind, verliert Apple den Rechtsstreit in Mexiko. Bereits 2003 hat Mexiko den Namen „iFone“ schützen lassen. Dies gehört zur Klasse 38 der Dienstleistungen, nämlich Kommunikationsdienste. Der Katalog im Bereich der Dienstleistungen umfasst etwa 45 Klassen. Apple kam mit seiner Anmeldung, unter den Namen „iPhone“ im Jahr 2007 zu spät. So hat es das Gericht entschieden. Nicht nur dass Apple diese Produkte in Mexiko nicht mehr verkaufen dar, nein aufgrund dieses Urteils wurde Apple verklagt. Wie man sich denken kann, geht es hier um höhere Beträge. Als Konsequenz zieht Mexiko eine Gegenklage in Betracht.
Wie aber schon erwähnt, gibt es diverse Klassen im Dienstleistungskatalog. So hat Apple in Mexiko Namensrecht für iPhones für Computer, Mobiltelefone, Software und auch Kameras, welche zur Klasse 9 gehören. Spielekonsolen fallen in die Klasse 28. So ist es recht fragwürdig, ob diese Klage von Erfolg gekrönt sein wird. Erbittert ist der Kampf um die jeweiligen Patentrechte. Hat man diese rechtzeitig erworben, kann man sich große Marktanteile sichern. Apple verklagte auch schon Konzerne, welche seine Patentrechte verletzten. Nach dem verlorenen Rechtsstreit in Mexiko wir darauf noch verstärkter geachtet. Die Nachrichten, belegen diese Aussage.
Um konkurrenzfähig zu bleiben, ist es vordergründig, in jeder Hinsicht den optimalen Überblick zu behalten. Es ist die gebotene Härte einzusetzen, um den eigenen Erfolg zu sichern. Apple mit seiner Vielzahl von Produkten, welches neben der Hardware auch Software ist, bleibt trotzdem führend auf diesem Gebiet. In der Perspektive kann er davon weiterhin gut profitieren. Sicher werden die Patentrechte jetzt stärker in den Fokus von Apple rücken.